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Suchbegriff: Ellen Ashauer-Moll

Das Bundesfinanzgericht hat entschieden, dass Anleger, die vor der Investmentsteuerreform 2018 Aktienfonds gekauft haben, Verluste, die nach der Reform entstanden sind, vollständig mit Gewinnen aus der Zeit vor der Reform verrechnen können. Diese Entscheidung betrifft einen Fall, in dem die Steuerbehörden eine teilweise Befreiung von 70 % auf Verluste anwendeten, während sie Gewinne zu 100 % besteuerten, was dazu führte, dass Anleger trotz tatsächlicher wirtschaftlicher Verluste Steuern zahlen mussten. Das Gericht stellte klar, dass die Teilbefreiung nur für Gewinne und Verluste gilt, die ab dem 1. Januar 2018 entstanden sind, sodass Verluste aus der Zeit vor der Reform vollständig verrechnet werden können. Die Entscheidung ist besonders relevant für Anleger, die Fonds gehalten haben, die bis Ende 2017 an Wert gewonnen hatten, später jedoch an Wert verloren haben, beispielsweise während des COVID-Crashs.

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